Wer elektronisch signierte Rechnungen akzeptiert, muss diese Dokumente ebenso für die Steuer aufbewahren wie Papierschreiben. Wie das geht und auf welche Weise man zuvor am besten prüft, ob die Signatur überhaupt gültig ist, verrät dieser Schwerpunktbeitrag von Sabine Philipp. +++
Titelthema
Digitale Rechnungen müssen signiert sein
Donnerstag, 24. September 2009Aktuelle Pressemitteilungen
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